1

Abgaswartung

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der Schweiz die neue Abgasverordnung für Marinemotoren. Ab diesem Datum muss an allen Motoren, auch an sämtlichen 2-Takt-Motoren, spätestens alle 3 Jahre eine Abgaswartung durchgeführt werden. Das heisst, ab dem 1. Juni 2010 müssen alle Marinemotoren mit einem Abgaswartungsdokument ausgerüstet sein und die letzte Wartung muss darin vom einem autorisierten Mechaniker bestätigt sein. Als anerkannte Servicestelle sind wir selbstverständlich in der Lage Ihren Motor zu warten und Ihnen die nötigen Dokumente zu beschaffen und zu unterzeichnen.

Öffnungszeiten

Montag




Dienstag



Mittwoch



Donnerstag



Freitag



Samstag

Vormittag geschlossen

13.30 - 18.00

 

08.00 - 12.00
13.30 - 18.00


08.00 - 12.00
13.30 - 18.00


08.00 - 12.00

13.30 -18.00 


08.00 - 12.00
13.30 - 18.00


08.00 - 12.00
Nachmittag geschlossen

 

Kocher Bootsmotoren, Akazienweg 25,  2575 Hagneck
Tel. 032 396 18 18 info@kocher-bootsmotoren.ch
www.kocher-bootsmotoren.ch